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Rechtslage in Europa

Das weltweit wachsende Engagement und der damit wachsende politische Druck führten dazu, dass man sich auch auf europäischer Ebene mit Hanfanbau beschäftigte. 1989 verfügte die europäische Kommission in der Verordnung Nr. 1164/89, dass der Anbau von Hanfsorten mit einem Wirkstoffgehalt von unter 0,3 % als Faserhanf legalisiert werden muss. Mit Wirkung zum 16. April 1996 wurde entsprechend auch in Deutschland das seit 1982 im Betäubungsmittelgesetz bestehende pauschale Hanfanbauverbot für den Nutz Hanf aufgehoben. Daher unterliegt die Aufsicht nicht dem Justizministerium, sondern dem Gesundheits- oder Landwirtschaftsministerium.  Der Anbau ist jedoch nach wie vor genehmigungspflichtig und wird in der Regel nur hauptgewerblichen Landwirten unter strengen Auflagen gewährt. Diese Kontrolle soll vermeiden, dass THC-reiche Sorten zur illegalen Drogengewinnung angebaut werden, da eine Unterscheidung der verschiedenen Sorten optisch kaum möglich ist. Der private oder nicht genehmigte Anbau von Cannabis ist in Deutschland weiterhin verboten, ebenso der Handel mit allen Pflanzenteilen ohne Lizenz.

Quelle Wikipedia 04/2020

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